Schallschutz und Akustik
Für bautechnische Nachweise sind Nachweise des ausreichenden Schallschutzes erforderlich. Diese betrachten zum einen den Schallschutz gegenüber dem Außenlärm sowie den internen Schallschutz zwischen unterschiedlich genutzten Räumen, Nachbarn, etc..
Für den QNG-Nachweis werden neben den schallschutztechnischen Berechnungen auch die Vergabe der entsprechenden Punkte erarbeitet.
Die Ermittlung des Außenlärmpegels
ist Voraussetzung für den Nachweis des Schallschutzes.
Entsprechend dem vorhanden Außenlärmpegels ist der Schallschutz der Außenbauteile zu ermitteln und konstruktiv umzusetzen.
Der Schutz gegenüber Nachbarräume
ist abhängig von der jeweiligen Nutzung der Räume bzw. der Gebäude.
Versetze Bauteile müssen ebenfalls berücksichtigt werden wie auch Schallbrücken, die z.B. relativ durch Abhangdecken an den Wänden verstärkt werden können.
Neben dem normativen Schallschutz wird auch der subjektiv empfundene Schallpegel bewertet (VDI 4100 und DEGA bewertet.
Akustik
meint das Befinden von der Sprach-verständlichkeit in der Umgebung (Raum, Halle usw.) in der man sich gerade befindet.